1. Gültigkeit der AGB
Die Lieferungen und sonstigen Leistungen seitens der Firma PIXEL-CONCEPTION – im folgenden auch Anbieter genannt – erfolgen aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Die folgenden Geschäftsbedingungen werden mit Auftragserteilung durch den Kunden anerkannt.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner (Kunden) sind nur gültig, wenn ausdrücklich und schriftlich durch den Anbieter deren Geltung schriftlich zugestimmt wird. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so muss er unverzüglich schriftlich den Anbieter darauf hinweisen.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend. Die Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen der AGB von PIXEL-CONCEPTION angenommen. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt, das die Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Anbieters richtig und rechtzeitig erfolgt. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nicht- bzw. Falschbelieferung nicht vom Anbieter zu vertreten ist. Der Kunde wird über etwaige Verzögerungen umgehend informiert, bei Nichtverfügbarkeit der Leistung wird die Gegenleistung unverzüglich dem Kunden zurückerstattet.
Vorleistungen (z.B. Konzept oder Entwurf), die im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden angefertigt werden, kann der Anbieter dem Kunden in Rechnung stellen, selbst wenn es nicht zu einem Vertragsabschluß kommt.
3. Leistung und Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Abrechnung der erbrachten Leistung wird nach Zeitaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. Fremdkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Kunden erstellt der Anbieter innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E‑Mail bevorzugt.
Für den Fall, dass ein Entwurf oder Konzept dem Kunden zur Prüfung, ob dessen Wünsche, Vorgaben etc. in dem Konzept bzw. Entwurf verwirklicht wurden, zur Verfügung gestellt wird, hat der Kunde innerhalb einer Prüffrist von 2 Wochen schriftlich die Freigabe zu erklären. Mit Zugang dieser Freigabe beim Anbieter wird das Konzept bzw. der Entwurf Grundlage der Erstellungsleistung.
Dem Kunden wird das Recht zur einmaligen kostenlosen Änderung / Nachbesserung, nach Erhalt des Entwurfs bzw. Konzepts eingeräumt. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.
Nach Ablauf der oben genannten Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt. Auf diese Regelung wird der Kunde bei Bekanntgabe des Entwurfes hingewiesen.
4. Überlassung von Material (Vorlagen, Datenträger etc.)
Für überlassene Datenträger, Fotos, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags vom Kunden nicht abgefordert wird, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Kunde spricht den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann der Anbieter keine Haftung übernehmen. Mit der Übergabe von Quellmaterial (Texte, Grafiken, Musik, etc.) stellt der Auftraggeber dem Anbieter von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt, das Nutzungsrecht an zur Verfügung gestellter Software bestimmt sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche aufgrund Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers / Kunden.
5. Lieferzeit
Die Lieferzeit der Ware (Drucksachen)/des Projektes (Website, Präsentation) wird vertraglich vereinbart. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen oder Material/Freigaben werden nicht termingerecht zugearbeitet, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Bei Lieferungsverzug ist der Kunde erst nach Gewährung einer mindestens 14-tägigen Frist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem geistigen Eigentum von PIXEL-CONCEPTION und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Die uneingeschränkten Nutzungsrechte an Bildern, Fotos, Grafiken, Texten, Quellcodes können vom Kunden unter der Voraussetzung erworben werden, dass alle Hinweise, die auf den Urheber PIXEL-CONCEPTION schließen, entfernt werden. Die uneingeschränkten Nutzungsrechte werden ausschließlich in schriftlicher Form durch den Anbieter erteilt.
7. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 10 Arbeitsage nach Rechnungszustellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist PIXEL-CONCEPTION berechtigt, Verzugszinsen in der zurzeit banküblichen Höhe des Kontokorrentkredits, mindestens jedoch i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem zurzeit gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn dieses rechtskräftig festgestellt ist oder PIXEL-CONCEPTION dies im Vorfeld schriftlich anerkannt hat.
Die erstellten Entwürfe bleiben bis zu vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Anbieters.
8. Gewährleistung und Haftung
Für Mängel seiner Leistungen haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website / Drucksachen resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
9. Abtretung / Schriftformerfordernisse / salvatorische Klausel
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit PIXEL-CONCEPTION als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus den abgeschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von PIXEL-CONCEPTION ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden, gleiches gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen.